Chreisel AG - Architektur und Immobilien

Architektur

Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bauherrschaft entwerfen, fühlen wir als Architekten, wie deren Ideen und Wünsche realisiert, zumal erlebbar gemacht werden können. 

Unsere Herausforderung sehen wir in der eins zu eins Umsetzung der Lebens- und Benutzerwünsche der Bauherrschaft; verflochten im sozialen wie im architektonischen Umfeld. Angefangen vom Baulandgrundstück hin zu jeder bestehenden oder noch zu erstellenden Baute.

Dabei gilt es, Mehrwert für die Zukunft zu schaffen, dennoch Ästhetik und effektive Realisierungen durchzubringen.  

Als Architekten haben wir ebenso die Schnittstelle zu sämtlichen Stakeholdern zu besetzen, das Projekt von A bis Z zu begleiten, stets im Dienst für das Ganze.

Entwurf:

Gedankenspielereien mit ersten leichten, dennoch wegweisenden Strichen? Nicht nur. Die Ideen, Gefühle, Kundenwünsche, sollen bereits den ersten Entwurf, das Grundkonzept, tragen, zu einem gelungenen Projekt führen.

Planung:

Die Weiterentwicklung des Bauprojekts planen wir gemeinsam weiter und sorgen für die behördliche Bewilligung.

Darüber hinaus stehen wir auch für die Werkplanung an Ihrer Seite und planen das Notwendige, damit auch die Details Ihren Bedürfnissen entsprechen.

Realisierung:

Unter Berücksichtigung aller Normen und aller gesetzlichen Vorgaben, den materialspezifischen Anforderungen, dem architektonischen Layout, werden die Pläne zum ausführungsreichen Konzept entwickelt. Mit bis zu dreissig Handwerkergattungen werden die einzelnen Arbeitsabläufe koordiniert, zum Ganzen zusammengefügt. Qualitäts-, Kosten- und Termineinhaltungskontrollen unterliegen dem Bauleiter, der unter der gestalterischen Leitung des Architekten das Projekt bis zur Bezugsbereitschaft realisiert. 

Unser Wirkungsfeld umfasst:

  • Neubauten
  • Umbauten
  • Sanierungen
  • Innenarchitektur
  • Spezialbauten
  • Wettbewerbe
  • Konzeptstudien
  • Machbarkeitsstudien
  • Kostenvoranschläge

Unser Auftragsverhältnis kann sein:

  • Reine Architekturleistung
  • Generalunternehmerleistung
  • Totalunternehmerleistung
  • Gesamtplanungsmandate
  • Bauleitungsmandate

Energiegesetz